Die Frau des Bierbrauers Jobst Bohne
Im Jahre 1645 fehlt in Rinteln ein Bierbrauer. Aus Rodenberg bewirbt sich Jobst Bohne um die Stelle. Viele Gerüchte machen schon die Runde. So soll er mehr als nur einem Bürger den Broihan verdorben haben.
Trotzdem bekommt er die Chance einen Probebräu anzufertigen. Dieser gelingt zur vollen Zufriedenheit des Rates und er bekommt die Stelle.
Mit seiner Frau und sieben Kindern wird er Bürger der Stadt Rinteln. Ein Jahr später wird Jobst Bohne beim Ehebruch erwischt!
Man setzt ihn „unter die Treppe“ (in Arrest, in Rinteln ein Raum unter der Rathaustreppe) und belegt ihn mit 100 Talern Strafe, die er für den Ehebruch zahlen soll.
Für die betrogene Ehefrau und Mutter von 7 Kindern bedeutet das: kein Mann im Hause, der Geld verdient. Dazu die Sorge, woher sie 100 Taler bekommen kann, um ihren Mann „unter der Treppe“ auszulösen.
Es bleibt ihr nichts anderes übrig als den schweren Gang zum Rat zu gehen. Vor dem Rat macht sie dann einen Fußfall und bittet selbigen inständigst ihren Mann wieder freizulassen. Sie habe nur 30 Taler Vermögen, die sie geben wolle.
Der Rat der Stadt Rinteln hat mit der Frau und ihrer Situation ein Einsehen und setzt die Strafe auf 50 Taler herab/fest. Zudem muss Jobst Bohne noch Besserung geloben und öffentliche Kirchenbuße tun. Ein wirklich reuiger Übeltäter kann er aber nicht gewesen sein, denn schon im darauf folgenden Jahr wird er wieder aktenkundig. Diesmal ist er, statt auf Wache zu gehen, zu Anneken Kopper ins Fenster geklettert.
Zum wiederholten Male wurde er also beim Ehebruch erwischt!
Jetzt kennt der Rat der Stadt Rinteln kein Mitleid mehr. Der rückfällige Sünder wird endgültig abgesetzt und aus der Stadt vertrieben. Seine Familie muss ihm folgen - wahrscheinlich in die Not und Armut .