Lucie Kunschopper - 1668 angeklagt als Hexe

 Rinteln am 4. September 1668  -  Anklageerhebung durch den Peinlichen Amtsankläger gegen die Witwe Lucie Kunschopper, geb. Hagemann.

In der Anklage heißt es:
„Es sei in gewissen Erfahrung gekommen, dass sich Hinrichs Kunschoppers Eheweib vor etlichen Wochen wider die Natur selbst Leid angetan und die Zunge abgeschnitten habe. Dies sei ein ohnfehlbares Zeichen ihrer Zauberkunst“.

Bei der ersten Vernehmung sind Marten und Margarete Teigeler Hauptzeugen.Sie sagen aus, die Kunschoppersche habe ihr Kind mit einem Apfel vergiftet. Nach dem Tode sei das Kind kohlschwarz angelaufen. Dann gibt Margarete Teigeler noch zu Protokoll, die Kunschoppersche habe ihr totes Kind noch einmal zusammen mit Adelheit Dröge besucht und gesagt, Gott habe ihr ein Zeichen gegeben, dass sie Schuld am Tode des Kindes sei.

Wir bei allen anderen Prozessen die Art gibt es auch hier im Laufe des Prozesses immer wieder neue Zeugen mit neuen Anschuldigungen.

Die Geisterbergsche, eine Nachbarin, weiß zu berichten: Die Kunschoppersche habe zwei ihrer Kühe vergiftet. Außerdem habe sie ihre Schweine mit Wasser übergossen. Darin sei Gift gewesen. Die Schweine seien daran verstorben.

Johan Geisterberg bestätigt die Aussagen seiner Frau und fügt hinzu, der Vorfall mit den Schweinen läge schon 14 bis 15 Jahre zurück. Er berichtet weiter, von Hans Asches Frau gehört zu haben, Lucie Kunschopper habe sich die Zunge abgeschnitten, „weil ihr der Teufel so bange macht“.

Das bestätigt auch der Nachbar Johan Nüllmeyer.  Ferner beschuldigt er die Kunschoppersche von ihr einmal Butter vorgesetzt bekommen zu haben, die schlecht geschmeckt habe.
Hans Asche, der bei seinen ersten zwei Vernehmungen nichts Schlechtes über die Kunschoppersche zu berichten wusste, sagt bei seiner dritten Vernehmung aus, vor 15 und 27 Jahren habe die Kunschoppersche ihm zwei Kühe vergiftet.

Es folgt die Anschuldigung der Ilsabe Winter. Sie gibt an, dass sie gehört habe, die Kunschopper habe Teigelers Kind vergiftet. So sei sie jetzt überzeugt, dass die Kunschoppersche auch Schuld am Tod ihres Kindes sei. Sie habe von ihr Schuhe für das Kind gekauft, als das Kind die Schuhe angezogen habe sei es krank geworden und gestorben.

Auch die beiden Kinder der Kunschopperschen werden verhört und erzählen, dass ihre Mutter 3 Wochen vor dem Unglück ganz seltsam geworden sei.

Magister Wilhelmi, Prediger in St. Nicolai, sagt aus, die Kunschoppersche habe, als er sie auf Anordnung des Gerichtes im Gefängnis besuchte, ein Geständnis abgelegt. Aber Lucie Kunschopper widerruft dieses Geständnis.


Die Tortur wird von den Juristen der Rintelner Universität angeordnet. Der Prozess konnte nicht zu Ende geführt werden, denn Lucie Kunschopper ist nach wiederholter Folter im Gefängnis gestorben.

Anmerkung: So oder so ähnlich sind alle „Hexenprozesse“ verlaufen. Wenn die ersten Vernehmungen durchgeführt worden sind, tauchen immer mehr Zeugen auf, gibt es immer neue Beschuldigungen. Es wurden so lange Zeugen befragt, bis aus Gerüchten „Wahrheit“ wurde.

Magister Daniel Wilhelmi besuchte die Angeklagten der Hexenprozesse stets mit dem Auftrag, ein Geständnis zu erreichen. So bemerkten diese  bald, dass Wilhelmi sie nicht als Seelsorger, sondern als Helfer des Peinlichen Halsgerichtes aufsuchte.