Johann Ernsting zum Gedächtnis

Wie in den Unterlagen des Archivs unserer Stadt zu lesen ist, wurden in Rinteln nur 3 Männer der Hexerei angeklagt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Einer von ihnen war Johann Ernsting, genannt Kronenschäfer.

Hier folgt nun seine Geschichte aus dem Jahre 1655:
Bereits 1654 wird Ernsting durch die als Hexe verurteilte Brennerkriegsche  besagt (beschuldigt). Es wird auch berichtet, dass seine eigene Ehefrau, die im selben Jahr als Hexe verurteilt und auf dem Scheiterhaufen endete, ihn der Hexerei beschuldigt habe.
Darüber hinaus ist dem Peinlichen Amtsankläger (Staatsanwalt) das Gerücht aus der Stadt zu Ohren gekommen, dass Ernsting ein Hexenmeister und Wärwolf sei.

Solches Besagen und ein Gerücht in den Straßen der Stadt reichen dem Ankläger, um gegen Johan Ernsting wegen Zauberey zu ermitteln.

Wie in allen anderen Prozessen dieser Art, so geschieht es auch in diesem Fall. Schon bei den ersten Zeugenvernehmungen am 14. April 1655 finden sich viele Rintelner, die eine Anschuldigung gegen den Ernsting vorbringen.

Adelheit Watermann: Vor 20 Jahren habe ich in Ernstings Haus gewohnt. Mein Kind ist darin gestorben.

Arendt Schnüll: Der Ernsting wollte mein Pferd leihen. Ich habe es ihm nicht gegeben. Acht Tage später ist mein Pferd gestorben.

Cordt Klostermeyer: Der Ernsting hat mein Pferd vergiftet. Auch sein eigenes Pferd hat er vor drei Jahren vergiftet. Vor zwei Jahren hat er dann sein Kalb vergiftet.

Silke Brand: Der Ernsting hat mir einmal geholfen. Danach hat er mit der alten Oppermannschen auf der Straße getanzt.

Am 24. April wird Johan Ernstings dann zur ersten gütlichen Befragung ins Rathaus geladen. Er weist alle Vorwürfe zurück, nur den Tanz mit der Oppermannschen gibt es zu. Die Zeugen bekräftigen daraufhin noch einmal ihre Aussagen und erheben weitere Anschuldigen.

Daraufhin erfolgt die Verhaftung am 5. Mai und Ernsting wird aufgefordert, auch andere der Zauberey zu beschuldigen. Da er sich weigert, beginnt die „Peinliche Befragung“. Aber trotz Anlegen der Handschrauben, weist Ernsting alle Vorwürfe zurück.
Es folgen immer mehrer Zeugenvernehmungen und somit immer mehr  Beschuldigungen. Der Stadtdiener sagt aus, Ernstings habe bei seiner Festnahme gesagt, er kenne noch mehr Hexen in der Stadt.

Magister Wilhelmi, Pastor der evangelischen Kirche in Rinteln, gibt zu Protokoll: Ernsting sei nach Besagung durch die Brennerkriegsche zu ihm gekommen, um ihn zu veranlassen, die Besagung rückgängig zu machen.
So nimmt dieser Prozess seinen "normalen" Verlauf. Immer neue Anschuldigen, immer neuer Schadenszauber wird ihm zugewiesen.

Protokolle dieser Vernehmungen gehen wie üblich an die juristische Fakultät der Rintelner Universität. Hier wird festgelegt, dass man bei Ernstings, falls er auch weiterhin nicht geständig sei, die Tortur anzuwenden habe.
Johan Ernsting gesteht nicht. Die Tortur wird angewendet: Ihm werden die Hände auf dem Rücken gebunden und er wird hochgezogen. Dann endlich  bekennt er sich in allen Punkten der Anklage für schuldig: Er besagt schließlich noch fünf  Frauen, mit denen „er in verwichenen Maytag nachts auffin steinanger auffin Hexentanz gewesen“.

Am 22. Mai 1655 wird öffentlich Anklage vor dem Halsgericht in Rinteln erhoben. Alle Tatbestände für die Verurteilung als Hexenmeister sind erfüllt: Abfall von Gott, das Einlassen mit dem Satan und der Schadenszauber.

Am 30. Mai bestätigen die Juristen der Universität das Urteil: Ernsting sei mit dem Feuer von Leben zum Tode hinzurichten. Am selben Tag wird das Urteil vollstreckt.

Anmerkung: In der kleinen Universitätsstadt Rinteln sind im 17. Jahrhundert nachweisbar 39 Hexenprozesse gegen Frauen mit dem Scheiterhaufen beendet worden – dem stehen drei Prozessen gegen Hexenmeister gegenüber.